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Häufige Fragen

Verständlich beantwortet, bevor Sie fragen müssen.

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten vollständig. Wir prüfen Ihren Fall vorab und klären das transparent mit Ihnen.
Nein. Sie haben als Geschädigter das gesetzlich verankerte Recht auf freie Gutachterwahl – unabhängig davon, wen Ihre oder die gegnerische Versicherung vorschlägt.
In der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Bei dringenden Fällen sprechen Sie uns direkt telefonisch an.
Für den Start genügen Fotos des Schadens sowie – falls vorhanden – die Unfallmitteilung oder Kontaktdaten der Gegenseite. Alles Weitere klären wir gemeinsam.
Bei Anrufen sind wir in der Regel sofort erreichbar. Bei Formularanfragen melden wir uns innerhalb weniger Stunden während unserer Erreichbarkeitszeiten telefonisch zurück.
Ja, das Kontaktformular und WhatsApp sind jederzeit verfügbar. Wir bearbeiten eingehende Nachrichten am nächsten Werktag mit Priorität.
Wir sind im gesamten Rhein-Main-Gebiet unterwegs – von Dreieich und Frankfurt über Offenbach bis in den Taunus und nach Darmstadt. Rufen Sie uns an, wenn Ihr Ort hier nicht aufgeführt ist.

Ihre Frage war nicht dabei?

0178 1188880
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